- Freireligiöse
- Freireligiöse,Gemeinschaften, deren Mitglieder sich zur religiösen Bindung des Menschen bekennen, diese aber in freier individueller (Vernunft-)Entscheidung wählen wollen. Hervorgegangen aus dem Deutschkatholizismus und den Lichtfreunden haben sich beide Strömungen 1859 zum Bund Freireligiöser Gemeinden zusammengeschlossen. 1933 wegen seiner Verbindung zu Freidenkerorganisationen verboten, organisierte er sich als Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD) 1950 in der Bundesrepublik Deutschland neu; in der DDR bestanden noch bis 1970 vereinzelte Gemeinden. Heute besitzt er den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sitz des BFGD ist Ludwigshafen; ihm gehören rd. (1996) 30 000 Mitglieder in 50 Gemeinden in Südwestdeutschland an. Sein Selbstverständnis hat der Bund zuletzt 1985 in den »Grundsätzen Freier Religion« formuliert, die besonders die Verantwortung gegenüber dem eigenen Leben, die auf der Grundlage humanistischer Ideale gelebte Toleranz gegenüber Menschen mit anderen (religiösen) Überzeugungen und die Trennung von Staat und Kirche betonen.
Universal-Lexikon. 2012.